Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Adressänderung: Finanzamt
Um bei der Finanzverwaltung Ihre aktuelle Adresse bekannt zu geben, genügt es – wie gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Adresse beim Zentralen Melderegister zu melden. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und in FinanzOnline aktualisiert. Sollte trotz korrekter Erfassung im Melderegister Ihre Wohn-/Zustelladresse abweichen, kann ein formloses Anbringen mit dem Ersuchen um Prüfung und Berichtigung mittels FinanzOnline eingebracht werden.
Achtung
Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen und nicht FinanzOnline verwenden, sollten Sie Ihren Umzug unmittelbar auch Ihrem Finanzamt melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die neue Adresse im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Es ist dennoch ratsam, die neue Wohnadresse dem Finanzamt zu melden, da nur der Hauptwohnsitz automatisch vom Zentralen Melderegister übernommen wird, und davon abweichende Adressen gespeichert sein können.
Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Adressänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Finanzamt melden, wenn dies nicht bereits durch das Zentrale Melderegister erfolgt ist.
Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die Adressdaten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen