Gemeindeförderungen
Geburt - Babygutschein Betrag: € 100,00 Anlässlich der Geburt eines Kindes überreicht die Gemeinde Ertl ein Säuglingswäschepaket in Form eines Geschenkgutscheines im Wert von € 100,00. Dieser Gutschein kann ausschließlich bei der Kaufmannschaft von Ertl eingelöst werden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. |
Geburt - Windelgutschein Betrag: 35,50 bzw. € 71,00 Anlässlich der Geburt eines Kindes gewähren die Gemeinde Ertl und der Gemeinde- Dienstleistungsverband in der Region Amstetten eine Zuschuss von € 35,50 bei einem Kaufwert von € 125,00 bzw. € 71,00 bei einem Kaufwert von € 250,00 für den Ankauf eines Mehrweg Windel- Sparpaketes. Die Ausstellung des Mehrweg Windelgutscheines erfolgt am Gemeindeamt Ertl auf Antrag. |
Gewerbeförderung - Unternehmerförderung Anlässlich der Neugründung oder der Übernahme eines Gewerbebetriebes in der Gemeinde gewährt die Gemeinde Ertl als Wirtschaftsförderung eine Rückvergütung von 2/3 der entrichteten Kommunalsteuer für maximal 7 Beschäftigte. Die Förderung ist einmalig zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres, wenn ein Nachweis über die entrichtete Kommunalabgabe vorgelegt wird. Die Förderung wird nur über Antrag gewährt. Gewerbeförderungsrichtlinie.pdfGewerbeförderung - Richtline |
Güterweg - Errichtung Anlässlich der Errichtung oder Umgestaltung eines Güterweges gewährt die Gemeinde Ertl einen Gemeindebeitrag in Höhe von 50% der nicht durch öffentliche Förderungen abgedeckten Gesamtkosten. Sonderförderungen sind über Antrag möglich. |
Sonstige Förderungen Weitere Förderungen und Subventionen an Vereine, Institutionen oder Private werden je nach Vorhandensein der finanziellen Mittel und den jeweiligen Erfordernissen auf Antrag mit Gemeinderatsbeschluss gewährt. |
Tierzuchtförderung - Künstliche Besamung von Rindern Betrag: € 12,00 € 12,00 - für die künstliche Besamung eines Rindes durch einen Tierarzt. Richtlinien für Tierzuchförderung 2023.pdfTierzuchtförderung Gemeinde Ertl |
Tierzuchtförderung - Zuchtstier Ankauf Anlässlich des Ankaufes eines Zuchtstieres ab der Zuchtwertklasse II b, gewährt die Gemeinde Ertl bei der gemeinsamen Zuchtverwendung des Stieres einen Zuschuss zu den Ankaufskosten in Höhe 12,5% des Kaufpreises. Die Förderung wird nur über Antrag gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Ankaufskosten des Zuchtstieres. |
Wohnbauförderung Betrag: € bis 4.000,00 Anlässlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland- Wohngebiet, gewährt die Gemeinde Ertl eine Wohnbauförderung in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Errichtungskosten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt über Antrag nach Fertigstellung des Kellergeschoßes. Wohnbauförderungsrichtlinie 2011.pdfWohnbauförderung - Richtlinie |