Gemeindeförderungen

Geburt - Babygutschein
Betrag: € 100,00

Anlässlich der Geburt eines Kindes überreicht die Gemeinde Ertl ein Säuglingswäschepaket in Form eines Geschenkgutscheines im Wert von € 100,00. Dieser Gutschein kann ausschließlich bei der Kaufmannschaft von Ertl eingelöst werden.

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Geburt - Windelgutschein
Betrag: 35,50 bzw. € 71,00

Anlässlich der Geburt eines Kindes gewähren die Gemeinde Ertl und der Gemeinde- Dienstleistungsverband in der Region Amstetten eine Zuschuss von € 35,50 bei einem Kaufwert von € 125,00 bzw. € 71,00 bei einem Kaufwert von € 250,00 für den Ankauf eines Mehrweg Windel- Sparpaketes.

Die Ausstellung des Mehrweg Windelgutscheines erfolgt am Gemeindeamt Ertl auf Antrag.

Gewerbeförderung - Unternehmerförderung

Anlässlich der Neugründung oder der Übernahme eines Gewerbebetriebes in der Gemeinde gewährt die Gemeinde Ertl als Wirtschaftsförderung eine Rückvergütung von 2/3 der entrichteten Kommunalsteuer für maximal 7 Beschäftigte.
Diese Förderung wird in Form einer nicht rückzahlbaren Subvention für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren ab Betriebsgründung oder Übernahme bewilligt.

Die Förderung ist einmalig zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt jährlich nach Ablauf eines Kalenderjahres, wenn ein Nachweis über die entrichtete Kommunalabgabe vorgelegt wird. Die Förderung wird nur über Antrag gewährt.

Gewerbeförderungsrichtlinie.pdf

Gewerbeförderung - Richtline
Freitag, 21. Juni 2019

Güterweg - Errichtung

Anlässlich der Errichtung oder Umgestaltung eines Güterweges gewährt die Gemeinde Ertl einen Gemeindebeitrag in Höhe von 50% der nicht durch öffentliche Förderungen abgedeckten Gesamtkosten.

Sonderförderungen sind über Antrag möglich.

Sonstige Förderungen

Weitere Förderungen und Subventionen an Vereine, Institutionen oder Private werden je nach Vorhandensein der finanziellen Mittel und den jeweiligen Erfordernissen auf Antrag mit Gemeinderatsbeschluss gewährt.

Tierzuchtförderung - Künstliche Besamung von Rindern
Betrag: € 12,00

€ 12,00 - für die künstliche Besamung eines Rindes durch einen Tierarzt.

€ 7,00 - für künstliche Besamung eines Rindes durch einen Besamungstechniker.

€ 6,00 - für die künstliche Besamung eines Rindes im Rahmen der Eigenbestandsbesamung.

Richtlinien für Tierzuchförderung 2023.pdf

Tierzuchtförderung Gemeinde Ertl
Dienstag, 02. Mai 2023

Tierzuchtförderung - Zuchtstier Ankauf

Anlässlich des Ankaufes eines Zuchtstieres ab der Zuchtwertklasse II b, gewährt die Gemeinde Ertl bei der gemeinsamen Zuchtverwendung des Stieres einen Zuschuss zu den Ankaufskosten in Höhe 12,5% des Kaufpreises.

Werden binnen Jahresfrist 100 Belegungen nachgewiesen, wird ein weiterer Beitrag von 12,5% des Ankaufspreises gewährt.

Die Förderung wird nur über Antrag gewährt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Ankaufskosten des Zuchtstieres.

Wohnbauförderung
Betrag: € bis 4.000,00

Anlässlich der erstmaligen Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses im Bauland- Wohngebiet, gewährt die Gemeinde Ertl eine Wohnbauförderung in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Errichtungskosten.

Diese beträgt je nach Wärmebedarf des neuen Wohngebäudes bis höchstens € 4.000,00.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt über Antrag nach Fertigstellung des Kellergeschoßes.

Wohnbauförderungsrichtlinie 2011.pdf

Wohnbauförderung - Richtlinie
Freitag, 21. Juni 2019