Sie benötigen einen neuen Reisepass oder Personalausweis?
Seit der Schengen-Erweiterung gibt es innerhalb der gemeinsamen EU-Binnengrenzen keine Grenzkontrollen mehr, jedoch muss man auch im Schengen-Raum ein Reisedokument mitführen. Das gilt auch für kurze Fahrten über die Grenze. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.
Reisedokumente sind entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, sofern diese nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig sind. Der Führerschein gilt nicht als Reisedokument!
Ein Reisepass oder ein Personalausweis kann grundsätzlich unabhängig vom Wohnsitz, bei den Bezirkshauptmannschaften und den Magistraten beantragt werden.
Personen mit Hauptwohnsitz in Ertl können jedoch auch am Gemeindeamt Ertl einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises einbringen. Dieser Antrag wird dann an die zuständige Passbehörde weiterleitet.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Amtlicher Lichtbildausweis
- alter/ abgelaufener Reisepass bzw. Personalausweis (gilt aus als Lichtbildausweis)
- Aktuelles Passfoto (Hochformat 35mm x 45 mm) nicht älter als 6 Monate, Passbildkriterien bitte beachten!
gegebenenfalls zusätzlich Dokumente
- Geburtsurkunde
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Heiratsurkunde
- Obsorgenachweis oder Vormundschaftsbescheid bei Reisepass oder Personalausweis für Kinder
Jedes Kind benötigt einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Bitte beachten Sie, dass auch Kinder
(auch Babys) bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein müssen!
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!