Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Begriffe mit M
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Mahnung
Eine Mahnung ist die Aufforderung an die Schuldnerin/den Schuldner, eine geschuldete Leistung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringen. Der Zeitpunkt, bis zu dem die geschuldete Leistung erbracht werden muss, wird Fälligkeit genannt. Die Fälligkeit einer geschuldeten Leistung richtet sich grundsätzlich nach der vertraglichen Vereinbarung. Wurde vertraglich nichts vereinbart, ist die geschuldete Leistung fällig, sobald der Gläubiger geleistet hat. In den meisten Fällen handelt es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldforderung.
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte ( z.B. einer Klage) gemahnt werden muss.
Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion