Vereine
Verein
| Titel | Branche |
|---|---|
| Bauernbund Ertl | Verein |
| d' urltaler Sängerrunde | Verein |
| Elternverein | Verein |
| Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
| FC Mayr Bau Ertl | Verein |
| Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
| Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
| Jägerschaft Ertl | Verein |
| Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
| Katholische Männerbewegung | Verein |
| Kirchenchor Ertl | Verein |
| Landjugend Ertl | Verein |
| LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
| Musikverein Ertl | Verein |
| NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
| Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
| Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
| Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
| Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
| Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
| Volkspartei Ertl | |
| Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Gleichbehandlung und gleiche Chancen
Gleichbehandlung bedeutet "Chancengleichheit" unabhängig davon,
- welches Geschlecht,
- welche Religion oder Weltanschauung,
- welche Hautfarbe (ethnische Zugehörigkeit),
- welches Alter,
- welche sexuelle Orientierung oder
- welche Behinderung
eine Person hat.
Menschen dürfen aus diesen Gründen in der Arbeitswelt bei der Arbeitsplatzsuche sowie bei der Einstellung, Bezahlung, Beförderung etc. nicht benachteiligt, also nicht "diskriminiert" werden.
Beispiele für Benachteiligung in der Arbeitswelt:
- Eine Frau bekommt für die gleiche Leistung weniger Gehalt als ein männlicher Kollege.
- Statt erfahrenen und älteren Personen werden jüngere Personen eingestellt, weil die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ihnen nicht so viel zahlen muss.
- Ein Mitarbeiter wird gekündigt, weil er homosexuell ist.
- Eine Frau oder ein Mann wird sexuell belästigt.
- Ein muslimisches Mädchen bekommt keine Lehrstelle, weil es als Zeichen seiner Religion ein Kopftuch trägt.
Aber das sogenannte Gleichbehandlungsgebot gilt nicht nur für den Bereich der Arbeit. Auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen – aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechts – nicht benachteiligt werden.
Beispiele für Benachteiligung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen:
- Eine Türsteherin/ein Türsteher verweigert einem Mädchen oder Burschen mit schwarzer Hautfarbe den Zutritt zu einer Diskothek.
- Eine Wohnung wird nur an Inländerinnen/Inländer vermietet.
Die Grundlagen der Gleichbehandlung sind in Österreich durch das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt. Auch auf Landes- und Gemeindeebene gibt es verschiedene eigene Gesetze.
Gleichbehandlung sollte schon so früh wie möglich ein Thema sein – auch für Kinder und Jugendliche. Dabei steht vor allem die gleiche Behandlung von Mädchen und Buben ohne Unterschied des Geschlechts im Mittelpunkt.
Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung
Viele Beratungsstellen in den Bundesländern, die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten (für den Bundesdienst und im Landesbereich) und die Gleichbehandlungskommissionen (für die Privatwirtschaft, den Bundesdienst und den Landes- und Gemeindedienst) haben das Ziel, diese Grundsätze zu verteidigen und Menschen zu helfen, wenn sie im Job oder auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen benachteiligt werden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)
- Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
- Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
- Bundesbehindertengesetz (BBG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
