Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Gewählte Verteidigung
Beschuldigte oder Angeklagte können jederzeit (auch in den Fällen der notwendigen Verteidigung) einen oder mehrere Verteidiger mit ihrer Verteidigung betrauen und diese Verteidigung auch jederzeit auf eine andere Person übertragen, d.h. den Verteidiger wechseln (Wahlverteidigung).
Als Verteidiger sind u.a. alle österreichischen Rechtsanwälte zugelassen. Ein Verzeichnis der Verteidiger führt die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes.
Wer im Strafverfahren einen Verteidiger bestellt, hat in der Regel auch die für diese Vertretung anfallenden Kosten zu tragen.
Wird ein Angeklagter freigesprochen oder das Strafverfahren nach Rücktritt der Staatsanwaltschaft von der Anklage eingestellt, leistet der Bund auf Antrag einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung. Der Beitrag umfasst die von dem Angeklagten geleisteten Barauslagen und einen Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers.
Dieser Pauschalbeitrag zu den Kosten des Verteidigers wird im Einzelfall festgesetzt und darf folgende Beträge nicht übersteigen:
- im Verfahren vor den Geschworenengerichten: 10.000 Euro
- im Verfahren vor den Schöffengerichten: 5.000 Euro
- im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts: 3.000 Euro
- im Verfahren vor dem Einzelrichter eines Bezirksgerichts: 1.000 Euro
Diese Beträge liegen im Normalfall unter den Kosten eines Verteidigers. Auch ein Freispruch kann daher finanzielle Belastungen mit sich bringen.
Weiterführende Links
Rechtsanwaltskammern der Bundesländer (→ RAK)
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)