Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
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Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Wann darf ich wegen der Nähe zur Sache nicht als Laienrichter eingesetzt werden?
Neben den allgemeinen, gesetzlich verankerten Ausschließungsgründen gibt es auch persönliche Ausschließungsgründe, die von Fall zu Fall zu entscheiden sind und in der Regel erst unmittelbar vor der Gerichtsverhandlung festgestellt werden können.
Wenn persönliche Ausschließungsgründe vorliegen, darf man nicht als Laienrichter eingesetzt werden.
Solche Gründe bestehen, wenn
- eine persönliche Nähe zum Angeklagten (z.B. Verwandtschaft, Freundschaft),
- eine sachliche Nähe zum Verfahren (z.B. Zeugen, Sachverständige) oder
- eine Nähe zum zugrundeliegenden Gegenstand (z.B. Vorteile aus der Verurteilung des Angeklagten, Konkurrenz zum Angeklagten) gegeben ist.
Als Laienrichter sind Sie verpflichtet, solche persönlichen Ausschließungsgründe unverzüglich dem Präsidenten des Gerichtshofs (→ BMJ) bzw. dem Vorsitzenden der Verhandlung mitzuteilen.
Der Angeklagte kann ebenso wie der Staatsanwalt bis zum Beginn der Vernehmung des Angeklagten die Amtsenthebung eines Laienrichters beantragen, sofern der Anschein einer Befangenheit eines Laienrichters besteht.
Weiterführende Links
Bundesministerium für Justiz (→ BMJ)
Rechtsgrundlagen
- Geschworenen- und Schöffengesetz (GSchG)
- Strafprozessordnung (StPO)