Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Gehaltsverpfändung
Das wichtigste Sicherungsmittel, das bei so gut wie allen Krediten an Privatpersonen vereinbart wird, ist die Lohn- oder Gehaltsverpfändung. Dabei wird die Kreditgeberin/der Kreditgeber berechtigt, bei Zahlungsverzug auf die Lohn- oder Gehaltsansprüche der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers wie bei einer Gehaltsexekution zuzugreifen (auch das für die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer verbleibende Existenzminimum wird in gleicher Weise wie bei einer gerichtlichen Exekution berechnet). Bei Krediten zur kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Konsumgütern reicht die Gehaltsverpfändung je nach den Einkommensverhältnissen oft als Sicherheit aus, aber in vielen Fällen wird zusätzlich die Bürgschaft einer Angehörigen/eines Angehörigen gefordert.
Die Verpfändung der Lohn- und Gehaltsansprüche wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber gegenüber erst zum Zeitpunkt der Offenlegung wirksam. Bei mehreren Verpfändungen oder auch Gehaltsexekutionen ist daher der Zeitpunkt der Mitteilung an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber maßgeblich.
Wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber von der Kreditaufnahme nicht erfahren soll, muss eine "stille Verpfändung" vereinbart werden. Die "stille Verpfändung" wird der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber erst dann mitgeteilt, wenn es bereits zu einem Zahlungsverzug gekommen ist.
Weiterführende Links
Lohn- und Gehaltspfändung (→ Konsumentenfragen.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion