Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Gesetzliche Gründe für eine Änderung des Vornamens
Allgemeine Informationen
Für die Änderung des Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:
- Der bisherige Vorname wirkt lächerlich oder anstößig
- Der bisherige Vorname ist schwer auszusprechen oder schwer zu schreiben
- Die Antragstellerin/der Antragsteller ist ausländischer Herkunft und will einen Vornamen, der ihr/ihm die Einordnung im Inland erleichtert
- Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden
- Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Vornamen, den sie/er bisher in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat
- Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Vornamen, den sie/er früher zu Recht geführt hat
- Der Vor- und Familienname sowie der Tag der Geburt der Antragstellerin/des Antragstellers stimmen mit den entsprechenden Daten einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann
- Die Antragstellerin/der Antragsteller, die/der neben der österreichischen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, will einen Vornamen, den sie/er nach einem anderen Personalstatut bereits rechtmäßig führt, wenn Ziel der Namensänderung ist, nach den beiden Heimatrechten denselben Namen zu führen.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Vornamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in ihren/seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden und, dass diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden können
- Die Antragstellerin/der Antragsteller wünscht aus sonstigen Gründen einen anderen Vornamen ("Wunschname")
- Das minderjährige Adoptivkind soll einen anderen Vornamen bzw. andere Vornamen erhalten als ihm bei der Geburt gegeben wurden
- Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach einer Adoption oder dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden
- Die Antragstellerin/der Antragsteller will nach Änderung ihrer/seiner Religionszugehörigkeit einen zur nunmehrigen Religionsgemeinschaft in besonderer Beziehung stehenden Vornamen erhalten oder einen zur früheren Religionsgemeinschaft in besonderer Beziehung stehenden Vornamen ablegen
- Dieser Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Änderung der Religionszugehörigkeit eingebracht werden
- Der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers
Zuständige Stelle
Tipp
Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz (NÄG)
Letzte Aktualisierung: 28. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres