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Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
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Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Passive Wahlberechtigung bei Europawahlen
Passiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zu einer österreichischen Kandidatur zum Europäischen Parlament berechtigt, sind alle wahlberechtigten Personen,
- die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- am Wahltag bereits 18 Jahre alt sind,
- nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig
- zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
- zu einer bedingt nachgesehenen ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder
- zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe (auch wenn bedingt nachgesehen) verurteilt wurden, sofern diese Verurteilung auch oder ausschließlich wegen §§ 304 bis 307b StGB erfolgt ist,
- am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz geführt werden
sowie alle wahlberechtigten Personen,
- die EU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind,
- am Wahltag bereits 18 Jahre alt sind,
- in ihrem Herkunftsmitgliedstaat das Recht, gewählt zu werden, nicht verloren haben,
- nicht durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig
- zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden,
- zu einer bedingt nachgesehenen ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt wurden oder
- zu einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe (auch wenn bedingt nachgesehen) verurteilt wurden, sofern diese Verurteilung auch oder ausschließlich wegen §§ 304 bis 307b StGB erfolgt ist,
- am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde geführt werden.
Für eine Kandidatur bei einer Europawahl ist das Einreichen eines Wahlvorschlags bei der Bundeswahlbehörde erforderlich. Dieser muss entweder von mindestens drei Nationalratsabgeordneten oder von einem österreichischen Mitglied des Europäischen Parlaments unterschrieben sein oder 2.600 Unterstützungserklärungen von bei der Europawahl wahlberechtigten Bürgerinnen/Bürgern aufweisen. Jede wahlwerbende Partei muss ihren Wahlvorschlag spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag bis 17 Uhr der Bundeswahlbehörde vorlegen.
Weiterführende Links
- Wie kann man bei einer Europawahl kandidieren? (→ BMI)
- Europäisches Parlament – Informationsbüro in Österreich (→ EP)
Rechtsgrundlagen
- Art 23a Abs 3 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- Europawahlordnung (EuWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres