Vereine
Verein
| Titel | Branche |
|---|---|
| Bauernbund Ertl | Verein |
| d' urltaler Sängerrunde | Verein |
| Elternverein | Verein |
| Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
| FC Mayr Bau Ertl | Verein |
| Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
| Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
| Jägerschaft Ertl | Verein |
| Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
| Katholische Männerbewegung | Verein |
| Kirchenchor Ertl | Verein |
| Landjugend Ertl | Verein |
| LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
| Musikverein Ertl | Verein |
| NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
| Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
| Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
| Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
| Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
| Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
| Volkspartei Ertl | |
| Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Ferialpraxis
Aktuelle Informationen zu Ferialpraxis, Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, Arbeit von Kindern und Jugendlichen
Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:
- über 15 Jahre alt
- Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).
Achtung:Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von
- Lehrverhältnissen,
- besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen,
- Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz und
- Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre
beschäftigt werden.
Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten, zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.
Weiterführende Links
- Detaillierte Informationen zur Arbeit von Kindern und Jugendlichen (Arbeitsinspektion)
- Weitere Informationen zur Ferialpraxis (AK)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
