Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Studieren in der EU
Für Studierende mit Unionsbürgerschaft, die ihr Studium in einem EU-Mitgliedstaat absolvieren möchten, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, d.h. dass die gewählte Einrichtung sie zu den gleichen Bedingungen wie die jeweiligen Staatsangehörigen aufnehmen muss. Wird an inländische Studierende eine Beihilfe oder Unterstützung gewährt, so steht ihnen diese unter den gleichen Umständen ebenfalls zu.
Wollen Studierende eine Hochschulausbildung mit einer Dauer von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat machen, müssen sie zusätzlich in einer Universität eingeschrieben sein, eine Krankenversicherung nachweisen und darüber hinaus formlos erklären, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.
Dann wird ihnen von der zuständigen Behörde des Aufnahmestaates eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger erteilt. Die Gültigkeit dieser kann auf die Dauer der Ausbildung beschränkt sein oder bei längerem Aufenthalt jährlich verlängert werden.
Um in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildung von weniger als drei Monaten zu besuchen, beispielsweise einen Sprachkurs, brauchen Sie einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Die einzige weitere Formalität, die in einigen Ländern von Ihnen verlangt werden kann, ist eine Anmeldung bei den örtlichen Meldebehörden.
Auf dem Portal Europa für Sie (Kapitel "Ausbildung und Jugend") finden Sie detaillierte Informationen zum Studium in einem anderen Mitgliedstaat.
PLOTEUS – das Portal für Lernangebote in Europa hilft Ihnen bei der Suche nach Informationen über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im EWR-Raum.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung