Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Wohnförderungen und Beihilfen
Wohnförderungen und Beihilfen werden österreichweit unterschiedlich vergeben und berechnet. Es bestehen neun voneinander unterschiedliche Gesetze mit ständig wechselnden Durchführungsbestimmungen und Novellierungen. Im Anschluss werden die Grundzüge der Wohnbauförderung dargestellt.
Innerhalb der Wohnbauförderung lassen sich zwei große Gruppen unterschieden:
Objektförderung
Die Objektförderung sieht im Wesentlichen eine Förderung der Errichtung von Eigenheimen und des Baus von Miet- bzw. Eigentumswohnungen vor. Dafür gewährt das Land je nach Bundesland und Bauvorhaben verschieden hohe, unter dem Zinssatz von Bankdarlehen liegende Landesdarlehen oder Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen. Dadurch wird die monatliche Rückzahlungsbelastung der Eigenheimbauerinnen/Eigenheimbauer bzw. Mieterinnen/Mieter gesenkt. Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen darf eine gewisse Einkommenshöchstgrenze nicht überschritten werden.
Subjektförderung
Neben der Förderung bei der Errichtung von Wohnmöglichkeiten sieht die Subjektförderung direkte Förderungen an Familien vor, denen die vom Land geförderten Wohnungen zu teuer sind. Subjektförderungen bestehen meist aus den sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen für Eigenmittel (z.B. in Wien), die etwa eine Mieterin/ein Mieter bei Bezug einer geförderten Wohnung an die Genossenschaft zahlen muss. Diese Darlehen haben einen sehr niedrigen Zinssatz und werden langfristig vergeben. Die Gewährung solcher Darlehen ist auf alle Fälle an das Familieneinkommen gebunden.
Für die individuelle Stützung der laufenden monatlichen Belastungen (z.B. Miete und Kreditrückzahlungsraten) kann auch Wohnbeihilfe beantragt werden. Deren Bewilligung hängt von Einkommenshöchstgrenzen, Familien- und Wohnungsgröße ab. Sie muss jährlich neu beantragt werden.
Weiterführende Links
Eigenmittelersatzdarlehen (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion