Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Allgemeines zum Energieausweis
Bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Verkauf von Gebäuden oder Nutzungsobjekten (also von Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten) muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden. Die Pflicht trifft die Verkäuferin/den Verkäufer bzw. die Vermieterin/den Vermieter oder die Verpächterin/den Verpächter.
Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten.
Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.
Zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind:
Gewerbetreibende in folgenden Sparten
- Baumeisterinnen/Baumeister
- Elektrotechnik
- Gas- und Sanitärtechnik
- Heizungstechnik
- Kälte- und Klimatechnik
- Lüftungstechnik
- Zimmermeisterin/Zimmermeister
- Ingenieurbüros für:
- Bauphysik
- Elektrotechnik
- Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik)
- Innenarchitektur
- Maschinenbau
- Technische Physik
- Umwelttechnik
- Verfahrenstechnik
- Rauchfangkehrerin/Rauchfangkehrer (nur für bestehende Wohngebäude, nicht befugt bei Neubauten und baubewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken)
- Hafnerin/Hafner (nur befugt bei Ein- und Zweifamilienhäusern)
- Ziviltechnikerin/Ziviltechniker
- Architektin/Architekt
- Zivilingenieurin/Zivilingenieur und Ingenieurkonsulentin/Ingenieurkonsulent für:
- Bauingenieurwesen
- Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen
- Technische Physik
- Verfahrenstechnik
- Maschinenbau
- Gebäudetechnik
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)
- Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Gebäuderichtlinie)