Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Parteien in Österreich
- Allgemeine Informationen
- Politische Parteien
- Wahlwerbende Parteien
- Klubs im Österreichischen Parlament
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Parteien sind Verbindungen von Personen mit ähnlichen Vorstellungen zu staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Fragen. Sie bilden den Kern der repräsentativen Demokratie, d.h. die Parteimitglieder als gewählte Volksvertreterinnen/gewählte Volksvertreter treffen Entscheidungen.
Parteien treten bei Wahlen in Österreich als "wahlwerbende Parteien" oder "wahlwerbende Gruppen" an. Diese sind von "politischen Parteien" zu unterscheiden, die nicht notwendigerweise bei Wahlen kandidieren müssen.
Politische Parteien
Politische Parteien haben zum Ziel, durch gemeinsame Tätigkeit die staatliche Willensbildung umfassend zu beeinflussen. Nach dem Parteiengesetz 2012 sind deren Existenz und Vielfalt wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Dieses Gesetz regelt auch grundsätzlich die Unterstützung der Parteien durch öffentliche Fördermittel.
Politische Parteien können in Österreich relativ frei gegründet werden. Dafür muss von einer Gruppe von Menschen zunächst eine Satzung beschlossen werden. Diese ist im Internet zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen. Mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit, ist also eine juristische Person.
Das Parteienverzeichnis (→ BMI), das die Namen der politischen Parteien und das Datum der Hinterlegung ihrer Satzung enthält, kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres eingesehen werden.
Wahlwerbende Parteien
Wahlwerbende Parteien sind Wählergruppen, die sich mit einer eindeutigen Parteibezeichnung und einem Wahlvorschlag zur Wahl stellen. Sie sind meist mit den politischen Parteien identisch. Allerdings kann sich eine wahlwerbende Gruppe auch nur anlässlich einer Wahl bilden und muss nicht zugleich eine politische Partei sein. In rechtlicher Hinsicht besteht der Unterschied zwischen wahlwerbenden und politischen Parteien darin, dass bei Wahlen nur wahlwerbende Gruppen (Wahlparteien) und keine politischen Parteien antreten.
Klubs im Österreichischen Parlament
Nationalratsabgeordnete der gleichen wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu einem parlamentarischen Klub zusammenzuschließen. Mit der Klubbildung sind verschiedene parlamentarische Rechte, wie z.B. Antragsrechte oder das Recht auf Sitze in den Ausschüssen verbunden. Darüber hinaus werden Klubs finanziell gefördert.
Derzeit gibt es fünf "Klubs" im Österreichischen Parlament:
- Freiheitlicher Parlamentsklub
- Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
- Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion – Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
- NEOS Parlamentsklub
- Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
Weiterführende Links
Klubs (→ Österreichisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
Parteiengesetz (PartG)