Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Gründe für die Ablehnung des Namensänderungswunsches
Allgemeine Informationen
Eine Namensänderung kann aus folgenden Gründen nicht bewilligt werden:
- Die Änderung des Familiennamens würde die Umgehung von Rechtsvorschriften ermöglichen.
- Der beantragte Vor- oder Familienname ist lächerlich, anstößig oder zur Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich.
- Der beantragte Familienname ist aus mehreren Namen zusammengesetzt (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
- Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens würde dazu führen, dass eine Verwechslungsfähigkeit mit einer anderen Person eintritt.
- Die beantragte Änderung des Vor- oder Familiennamens ist dem Wohl einer hievon betroffenen nicht eigenberechtigten Person abträglich.
- Der beantragte Vorname ist nicht gebräuchlich oder entspricht als erster Vorname nicht dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers.
- Die Antragstellerin/der Antragsteller beantragt die Änderung eines Familien- oder Vornamens, den sie/er durch eine Namensänderung aufgrund eines von ihr/ihm selbst gestellten Antrags innerhalb der letzten zehn Jahre erhalten hat (mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
Zuständige Stelle
Für weitere Informationen wenden sie sich an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder die verfahrensführende Behörde.
Rechtsgrundlagen
Namensänderungsgesetz (NÄG)
Letzte Aktualisierung: 28. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres