Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Handyvertrag
Das Eingehen einer vertraglichen Bindung für ein Vertragshandy ist in der Regel erst mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem 18. Geburtstag, möglich. Zuvor können die Eltern einen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber für den Jugendlichen abschließen, bzw. hat dieJugendliche/der Jugendliche die Möglichkeit, ein Wertkartenhandy zu erwerben. Als Vertragspartner übernimmt der Elternteil, der die Unterschrift geleistet hat, auch die Haftung für die Zahlungen an den Mobilfunkbetreiber.
Weiterführende Links
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion