Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Aufenthaltsrecht in der EU – Aufenthalt bis zu drei Monaten
Österreicherinnen/Österreicher haben als Bürgerinnen/Bürger der EU das Recht, in jedem Mitgliedstaat (sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) zu leben. Halten sie sich dort für weniger als drei Monate auf, benötigen sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den sie in vielen EU-Mitgliedstaaten ständig bei sich tragen müssen. Aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit ist es durchaus zulässig, an den Binnengrenzen Kontrollen durchzuführen. Wer diese Dokumente nicht mitführt, kann unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend in Gewahrsam genommen werden oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Nur aus diesem Grund ausgewiesen zu werden, ist jedoch nicht möglich.
Achtung
In einigen EU-Mitgliedstaaten muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Einreise die Anwesenheit angezeigt werden. In der Regel hat dies beim Rathaus oder einer örtlichen Polizeidienststelle zu erfolgen. Ein Verstoß kann eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Bei ihrem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat genießen Österreicherinnen/Österreicher grundsätzlich die gleichen Rechte wie Staatsangehörige des jeweiligen Staates, sei es in Bezug auf arbeits-, bildungs- oder sozialrechtliche Themen.
Tipp
Die im Zuge des Austrittsabkommens zum "Brexit" zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarte Übergangsphase ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen. Seither gibt es wesentliche Änderungen bezüglich des Aufenthaltes. Nähere Informationen zum Thema "Brexit und seine Folgen (→ BKA)" finden sich auf den Seiten des Bundeskanzleramtes.
Weiterführende Links
- Ihre Rechte als EU BürgerIn (→ Europäisches Parlament – Informationsbüro in Österreich)
- SOLVIT – Probleme mit Ihren Rechten als Unionsbürger? Wir finden eine Lösung! (→ EK)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion