Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Zulassungsbescheinigung – Duplikat bei Verlust oder Diebstahl
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Nach Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung muss ein Duplikat beantragt werden.
Voraussetzungen
Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei unverzüglich eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung ist eine Erklärung gegenüber der Zulassungsstelle über den Verlust ausreichend – ein Zulassungsbescheinigungsduplikat wird sofort ausgestellt.
Der Verlust kann auch bei der Polizei gemeldet werden. Mit der Bestätigung der Verlustanzeige darf eine Woche lang mit dem Kfz gefahren werden.
Zuständige Stelle
Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk bzw. den Bezirk des Unternehmenssitzes ermächtigt ist
Verfahrensablauf
Die erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle für den Wohnbezirk bzw. für den Bezirk des Unternehmenssitzes vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Duplikat beantragen.
Es wird ein Duplikat des jeweils verlorenen Teils der Zulassungsbescheinigung ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Diebstahls- oder Verlustanzeige oder Erklärung über den Verlust
- Bei Vertretung: Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht persönlich erscheint (z.B. eine Versicherungsvertreterin/ein Versicherungsvertreter)
Kosten
Für die Duplikatausstellung eines Papierzulassungsscheines fallen keine Gebühren an.
Die Duplikatausstellung eines Scheckkartenzulassungsscheines kostet 29,50 Euro.
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur