Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Anhängerinnen/Anhänger einer bisher nicht gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft können sich zu einer "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft" zusammenschließen. Diese besitzt Rechtspersönlichkeit, ist aber im Gegensatz zur gesetzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft keine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Der Status der eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag erlangt werden. Dazu gehört unter anderem die Vorlage von dem Gesetz entsprechenden Statuten und der Nachweis, dass der Bekenntnisgemeinschaft mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich angehören. Diese Personen dürfen nicht Mitglieder einer anderen staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft oder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sein.
Vom Bundeskanzleramt (im Speziellen vom Kultusamt) wird ein öffentliches Register über die religiösen Bekenntnisgemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit geführt. Diese haben das Recht, sich als "staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft" zu bezeichnen.
Nach einem Bestand als Bekenntnisgemeinschaft in Österreich über einen Zeitraum von zumindest 20 Jahren (davon 10 Jahre in organisierter Form und zumindest 5 Jahre als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft) kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine gesetzliche Anerkennung erfolgen. Dazu gehört unter anderem das Erfordernis einer Angehörigenzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der österreichischen Bevölkerung nach der letzten Volkszählung.
In Österreich gibt es derzeit folgende 12 staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (in alphabetischer Reihenfolge):
- Alt-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ AAGÖ)
- Assyrische Kirche des Ostens in Österreich
- Bahá'í ─ Religionsgemeinschaft Österreich (→ Bahai)
- Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (→ Christengemeinschaft)
- Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (→ HRÖ)
- Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ Schia)
- Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (→ Kirche der STA)
- Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich (→ Pfk Gem. Gottes iÖ)
- Sikh Glaubensgemeinschaft in Österreich (→ ÖSG)
- Vereinigungskirche in Österreich (→ VKÖ)
- Vereinigte Pfingstkirche Österreichs (→ VPKÖ)
Hinweis
Kontaktdaten der einzelnen religiösen Bekenntnisgemeinschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (Kultusamt) (→ BKA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion