Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Weiß- und Buntglas
Folgendes kann im Weißglascontainer entsorgt werden:
- ungefärbte Einwegflaschen und Konservengläser
- ungefärbte Wein-, Spirituosen-, Milch- und Limonadenflaschen
- ungefärbte Glasbehälter und Flakons
Folgendes kann im Buntglascontainer entsorgt werden:
- alle Flaschen und sonstigen Behälter aus buntem oder leicht eingefärbtem Glas
Achtung
Sämtliche Flaschenbestandteile, die nicht aus Glas bestehen (Schraubverschlüsse, Kapseln, Korken, Metallschleifen u.Ä.), müssen – sofern sie leicht zu entfernen sind – im Hausmüll oder im Metallcontainer entsorgt werden. Bestandteile des Verschlusses oder Ausgießhilfen, die nur mit Werkzeug zu entfernen sind, können auf der Flasche bleiben und mit dieser ins Altglas geworfen werden. Fensterglas, Trinkgläser, Spiegel, Glühbirnen u.Ä. müssen im Restmüll entsorgt werden.
Um Lärmbelästigung zu vermeiden, sollte in Altglascontainer nur zwischen 7 und 20 Uhr eingeworfen werden.
Für die Entsorgung von Weiß- und Buntglas örtlich zuständig ist:
- Die Gemeinde
- In Statutarstädten: der Magistrat
- In Wien: die MA 48 (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft