Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Bedingungen und Auflagen in einem Testament
Folgende Beispiele sollen dies verdeutlichen:
- Gültige Bedingung:
"Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt." - Gültige Befristung:
"Meine Tochter erhält mit ihrem 25. Geburtstag meinen gesamten Schmuck." - Gültige Auflage:
"Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab am Hernalser Friedhof aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen."
Bei Nichterfüllung der Auflage verliert der Bedachte die Zuwendung. Es ist sinnvoll, einen Auflageberechtigten einzusetzen, der die Erfüllung der Auflage einklagen kann.
Es gibt aber auch unverständliche, gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen, wie beispielsweise
- Eine bestimmte Person darf nicht heiraten oder
- Eine bestimmte Person darf nur einen bestimmten Partner heiraten
Derartige Bedingungen gelten ebenso als nicht beigesetzt wie gänzlich unverständliche oder sinnlose Bedingungen. Das Testament bleibt aber trotzdem gültig.
Tipp
Es empfiehlt sich, den Rat eines Notars oder eines Rechtsanwalts einzuholen, da bei unüberlegt beigesetzten Klauseln leicht die Gültigkeit des letzten Willens vereitelt werden kann.
Rechtsgrundlagen
§§ 696 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer