Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Mitnahme einer Schusswaffe aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise
Für die Mitnahme von Schusswaffen aus Österreich in einen anderen EU-Staat, in die Schweiz oder nach Liechtenstein im Rahmen einer Reise (Urlaubs-, Geschäftsreise) ist im Regelfall ein Europäischer Feuerwaffenpass, in dem die Schusswaffen eingetragen sind, erforderlich.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Es ist empfehlenswert, sich im Vorhinein bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland oder der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich über die genauen Reisemodalitäten zu erkundigen.
Achtung
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen in der Schweiz oder in Liechtenstein:
Teilnehmende benötigen keine Ausfuhrgenehmigung nach dem AußWG als Jägerin/Jäger oder Sportschützin/Sportschütze für die Mitnahme (vorübergehende Ausfuhr) von Schusswaffen in die Schweiz oder nach Liechtenstein, wenn:
- die Schusswaffen als Teil des begleiteten persönlichen Gepäcks ausgeführt werden;
- es sich um eine oder mehrere Feuerwaffen handelt oder deren wesentliche Komponenten und Teile;
- es sich um dazugehörige Munition mit einer Höchstmenge von 800 Schuss für Jäger und 1.200 Schuss für Sportschützen handelt;
- den zuständigen Behörden (z.B. Zoll) der Grund für die Reise glaubhaft gemacht wird, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd- oder Schießsportveranstaltungen in der Schweiz oder Liechtenstein.
Weiterführende Links
- Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (→ BMEIA)
- Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Exportkontrolle (→ BMWET)
Rechtsgrundlagen
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Bundesministerium für Inneres