Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Privatbeteiligte
Jede durch ein Offizialdelikt betroffene Person (Opfer) kann sich – bis zum Ende der Hauptverhandlung – dem Strafverfahren aufgrund von privatrechtlichen Ansprüchen (z.B. Schadenersatz) anschließen und wird damit zum Privatbeteiligten. Wenn die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt von der Verfolgung der Straftat zurücktritt, kann der Privatbeteiligte im Wege der Subsidiaranklage den Prozess weiterführen.
Seit 1. September 2012 können Opfer nach erfolgter Belehrung in jeder Lage des Strafverfahrens erklären, auf weitere Verständigungen und Ladungen zu verzichten. Von einer weiteren Beteiligung des Opfers am Verfahren wird dann Abstand genommen. Wenn ein Opfer jedoch auch als Zeuge einvernommen werden soll und eine Ladung zur Hauptverhandlung erhält, muss dieser Ladung selbstverständlich Folge geleistet werden.
Weitere Informationen zu Privatbeteiligten im Strafverfahren finden sich unter "Unterstützungen für Verbrechensopfer" auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)