Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Mehrheitswahlrecht
Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.
Beim Mehrheitswahlsystem werden im Gegensatz zum Verhältniswahlsystem die Mandate nicht verhältnismäßig nach dem Stimmenanteil der Parteien vergeben. Stattdessen steht in jedem Wahlkreis nur eine Kandidatin/ein Kandidat pro Partei zur Wahl und diejenige/derjenige mit den meisten Stimmen erhält das Mandat. Die Stimmen, die für die Kandidatinnen/die Kandidaten der anderen Parteien abgegeben wurden, verfallen. Dieses Prinzip wird als "winner-takes-all-Prinzip" bezeichnet. Es kommt beispielsweise bei der Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten durch Wahlmänner zum Einsatz.
In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht nach dem Mehrheitswahlrecht, sondern nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion