Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Verfolgungsverjährung
Die Verfolgungsverjährung ist ein Begriff aus dem Verwaltungsstrafrecht. Die Verfolgung einer Person wegen einer Verwaltungsstraftat verjährt und ist daher unzulässig, wenn die Behörde binnen einer bestimmten Frist keine Verfolgungshandlung gegen die Person setzt. In der Regel (z.B. bei Verkehrsdelikten) beträgt diese Frist ein Jahr; manche Gesetze sehen ausnahmsweise eine längere Frist vor.
Verfolgungshandlungen müssen
- sich gegen eine bestimmte Person als Beschuldigte/Beschuldigten richten,
- die begangene Tat ausreichend konkretisieren und
- den Bereich der Behörde verlassen (z.B. durch Postaufgabe).
Beispiele für Verfolgungshandlungen sind Strafverfügungen, Ladungen, Aufforderungen zur Rechtfertigung etc. Nicht als Verfolgungshandlungen gelten z.B. Anonymverfügungen oder Lenkererhebungen.
Die Verfolgungsverjährung ist von der Strafbarkeitsverjährung und der Vollstreckungsverjährung zu unterscheiden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Verwaltungsstrafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion