Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Erhöhungsantrag
Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Personen seit der letzten Entscheidung derart verschlechtert hat, dass nach Meinung der/des Betroffenen ein höheres Pflegegeld gebührt, steht es den jeweiligen Personen frei, beim zuständigen Entscheidungsträger einen Erhöhungsantrag zu stellen. Auch dieser Antrag ist formlos.
Hinweis
Wenn seit der letzten Entscheidung noch kein Jahr verstrichen ist, muss die Verschlechterung des Gesundheitszustandes (etwa durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Befundes eines Krankenhauses) bescheinigt werden. Kann keine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nachgewiesen werden, ist dieser Antrag vom Entscheidungsträger zurückzuweisen.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Bundespflegegeldgesetz (BPGG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz