Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Studieren in der EU – Aufenthalt bis zu drei Monaten
Österreichische Studentinnen/österreichische Studenten haben als Bürgerinnen/Bürger der EU das Recht, in jedem Mitgliedstaat (sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen) zu studieren. Halten sie sich dort für weniger als drei Monate auf, benötigen sie lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den sie in einigen EU-Mitgliedstaaten ständig bei sich tragen müssen. Studentinnen/Studenten, die diese Dokumente nicht bei sich haben, können sie unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend in Gewahrsam genommen werden oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Nur aus diesem Grund ausgewiesen werden können sie jedoch nicht.
Achtung
In einigen EU-Mitgliedstaaten muss innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der Einreise die Anwesenheit angezeigt werden. In der Regel muss dies beim Rathaus oder einer örtlichen Polizeidienststelle erfolgen. Ein Verstoß kann z.B. eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten die gleichen Rechte wie Staatsangehörige des jeweiligen Staates genießen. Das betrifft vor allem den Zugang zu Beschäftigung, Bezahlung, Leistungen, die den Zugang zu Beschäftigung erleichtern, Anmeldung in Schulen usw.
Ausnahme: Einige EU-Mitgliedstaaten gewähren Studentinnen/Studenten allerdings während der ersten drei Monate im jeweiligen Staat möglicherweise keine Einkommensbeihilfe oder Unterhaltsstipendien.
Weiterführende Links
Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion