Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Einkommen
In Österreich kennt das Gesetz folgende sieben Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
- Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Einkünfte aus dem Verkauf privater GesmbH-Beteiligungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)
Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer (ESt).
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind in Österreich natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion