Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Checklisten Arbeit in Österreich für Drittstaatsangehörige
- Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich
- Arbeitsplatz ist bereits vorhanden
- Jobsuche in Österreich
Allgemeines zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Österreich | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung | Um in Österreich arbeiten zu dürfen, benötigen Bürgerinnen/Bürger aus Drittstaaten eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung (→ USP), die die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber ermöglicht (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte) oder freien Arbeitsmarktzugang gewährt (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot – Karte plus, Daueraufenthalt – EU). | |
Berechtigung durch das AMS | In Ausnahmefällen ist zusätzlich zum Aufenthaltstitel oder Visum eine Berechtigung durch das Arbeitsmarktservice notwendig (z.B. für Studierende und Saisonarbeitskräfte). |
Arbeitsplatz ist bereits vorhanden | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
nach der Einreise | Ist bereits ein Arbeitsplatz vorhanden, muss nach der Einreise eine Meldung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber erfolgen. | |
Arbeitsantritt | Bei Arbeitsantritt muss eine Bestätigung über die vollständige Anmeldung (→ USP) der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers unverzüglich ausgehändigt werden. | |
Pendlerpauschale und Pendlereuro kann beim Arbeitgeber beantragt werden. | ||
Beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle muss unter anderem der Arbeitsvertrag genau geprüft werden. |
Jobsuche in Österreich | ||
Thema | Detailinformationen | Erledigt |
Qualifikationen | In Wien, Linz, Graz und Innsbruck gibt es Anlaufstellen, die Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen anbieten. In den übrigen Landeshauptstädten gibt es wöchentliche Sprechtage. | |
Vorgehensweise | Es gibt einige Möglichkeiten und Wege, eine Stelle zu finden. oesterreich.gv.at informiert über die Vorgehensweise bei der Jobsuche bzw. Anlaufstellen für Arbeitsuchende. | |
Links | Links zu Jobbörsen und Stellenausschreibungen, die bei der Jobsuche helfen können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. | |
Bewerbungstipps | Wie ein Bewerbungsschreiben bzw. Motivationsschreiben verfasst wird, worauf bei der Erstellung eines Lebenslaufs zu achten ist und wie die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erfolgt, erfahren Sie im Kapitel "Bewerbungstipps". | |
Arten von Beschäftigung | Aus unterschiedlichen Arten von Beschäftigung ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. |
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion