Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in "sonstigen Räumen öffentlicher Orte"
Unter "Räumen öffentlicher Orte" versteht man alle öffentlich zugänglichen, baulich umschlossenen Gebäude.
Als "öffentlich zugänglich" gilt jedes Gebäude, das von einem nicht von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann.
Gemeint sind damit beispielsweise Amtsgebäude, Geschäfte, Einkaufszentren, Theater, Kinos, Museen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sporthallen, Bürogebäude, Krankenhäuser, Arztpraxen und vieles mehr.
In diesen "Räumen öffentlicher Orte" ist das Rauchen grundsätzlich verboten. In den allgemein zugänglichen Bereichen kann jedoch ein Nebenraum für Raucherinnen/Raucher eingerichtet werden, wenn der Rauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.
Für Freiflächen gilt das Rauchverbot nicht. Auch auf den rein privaten Wohnbereich finden die gesetzlichen Rauchverbote keine Anwendung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz