Vereine
Verein
| Titel | Branche |
|---|---|
| Bauernbund Ertl | Verein |
| d' urltaler Sängerrunde | Verein |
| Elternverein | Verein |
| Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
| FC Mayr Bau Ertl | Verein |
| Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
| Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
| Jägerschaft Ertl | Verein |
| Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
| Katholische Männerbewegung | Verein |
| Kirchenchor Ertl | Verein |
| Landjugend Ertl | Verein |
| LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
| Musikverein Ertl | Verein |
| NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
| Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
| Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
| Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
| Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
| Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
| Volkspartei Ertl | |
| Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe – Betriebsübergabe
Voraussetzung für die Gewährung der Stromkostenbremse - Landwirtschaft/Gewerbe ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller am Ort des Zählpunkts hauptwohnsitzgemeldet sowie aus dem Stromliefervertrag für diesen Zählpunkt zahlungspflichtig ist (Stichtag: 1. Juni 2023) und noch kein Grundkontingent Haushalt oder Landwirtschaft/Gewerbe erhält.
Stimmen Antragstellerin/Antragsteller und Stromvertragspartner aufgrund einer erfolgten Betriebsübergabe nicht überein, besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages (siehe Beispiel 1 und untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel 1: Sie sind Betriebsübergeber und haben den Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe gestellt. Aufgrund einer Betriebsübergabe hat Ihre Tochter (Betriebsübernehmerin) Ihren Stromvertrag übernommen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Anpassung des Antrages.
Liegt bereits ein genehmigter Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe vor, kann die Stromkostenbremse im Zuge einer Betriebsübergabe übertragen werden (siehe Beispiel 2 und untenstehende Vorgehensweise).
Beispiel 2: Sie haben bereits einen genehmigten Antrag auf Stromkostenbremse – Landwirtschaft/Gewerbe. Aufgrund einer Betriebsübergabe hat Ihre Tochter (Betriebsübernehmerin) Ihren Stromvertrag übernommen und erfüllt ebenfalls die Voraussetzungen der Stromkostenbremse. In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Stromkostenbremse.
Vorgehensweise
- Laden Sie das Formblatt Betriebsübergabe als Word- oder PDF-Dokument herunter:
- Füllen Sie das Formblatt elektronisch (bevorzugt) oder handschriftlich aus und unterfertigen Sie dieses (Betriebsübergeberin/Betriebsübergeber und Betriebsübernehmerin/Betriebsübernehmer).
- Retournieren Sie das vollständig ausgefüllte Formblatt inklusive eines Nachweises der Betriebsübergabe (Übergabevertrag, Bestätigung des Bewirtschafterwechsels von der AMA) an "stromkostenbremse@bmwet.gv.at" (Gewerbe) bzw. "stromkostenbremse@bmluk.gv.at" (Land- und Forstwirtschaft).
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
