Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Zulassung zum Fachhochschul-Studium
Fachhochschulen sind bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang ist die allgemeine Universitätsreife oder eine einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen). Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Masterstudiengang ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder der Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Achtung
Die Anzahl der Studierenden pro Jahr und Studiengang ist beschränkt, aus diesem Grund sind Aufnahmeverfahren vorgesehen.
Voraussetzungen
- Allgemeine Universitätsreife
- Österreichisches Reifeprüfungszeugnis einschließlich eines Zeugnisses über die Berufsreifeprüfung
- Anderes österreichisches Zeugnis über die Zuerkennung der Studienberechtigung für eine bestimmte Studienrichtungsgruppe an einer Universität, Pädagogischen Hochschulen oder Fachhochschule
- Ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder aufgrund einer Nostrifizierung oder aufgrund der Entscheidung der Studiengangsleitung des inländischen Fachhochschulstudienganges im Einzelfall gleichwertig ist
- Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung
- Einschlägige berufliche Qualifikation (meist mit Zusatzprüfungen)
Welche beruflichen Qualifikationen als Zulassungsvoraussetzungen gelten und welche Zusatzprüfungen eventuell gefordert werden, erfragen Sie direkt bei der Fachhochschule.
Tipp
In vielen Fällen entsprechen die Zusatzprüfungen fachlich der vorgesehenen Studienberechtigungsprüfung.
Detaillierte Informationen für ausländische Studierende bietet das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF).
Weiterführende Links
- Öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen (→ BMFWF)
- Informationen für ausländische Studierende (→ ÖH)
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMB)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung