Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Negativsteuer für Pensionisten
Negativsteuer heißt eine Gutschrift, welche Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.
Auch Pensionistinnen/Pensionisten mit geringer Pension können von einer solchen Gutschrift profitieren, vorausgesetzt sie haben Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag und es ergibt sich eine Einkommensteuer unter null. Sie erhalten eine Gutschrift von 80 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 637 Euro jährlich (im Jahr 2024, im Jahr 2023: 579 Euro). Die Rückerstattung vermindert sich um steuerfreie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. Die Erstattung erfolgt im Wege der Veranlagung und ist mit der Einkommensteuer unter null begrenzt.
Tipp
Seit dem Veranlagungsjahr 2016 müssen Pensionistinnen/Pensionisten keinen Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer mehr stellen. Sie erhalten automatisch einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück (sogenannte "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung").
Ausführliche Informationen zum Thema "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion