Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Voraussetzungen zum Erlangen einer geförderten Eigentumswohnung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt.
Voraussetzungen
Hier soll nur beispielhaft aufgezählt werden, welche Voraussetzungen möglicherweise erfüllt sein müssen.
Staatsbürgerschaft
- Österreichische Staatsbürgerin/österreichischer Staatsbürger oder
- EU-Bürgerin/EU-Bürger oder
- EWR-Bürgerin/EWR-Bürger oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention
Achtung
EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger benötigen eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde (in Wien: → MA 35).
Altersgrenzen
Manchmal wird eine Mindestaltersgrenze (z.B. ab dem 18. Lebensjahr) vorausgesetzt. Anmeldungen werden teilweise früher entgegengenommen.
Einkommensgrenzen
Die Summe der Nettoeinkommen aller mitziehenden Personen muss sich zwischen bestimmten Höchstgrenzen und Mindestgrenzen bewegen.
Die genaue Höhe dieser Einkommensgrenzen erfahren Sie beim zuständigen Amt für Wohnbauförderung. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite "Förderungen und Finanzierungen".
Erforderliche Unterlagen
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass (bzw. EWR-Pass oder Flüchtlingsnachweis)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
- Sozialversicherungskarte
- Aktueller Einkommensnachweis
- Bestätigung der Meldung
Es können je nach Bundesland und Förderantrag noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion