Vereine
Verein
| Titel | Branche |
|---|---|
| Bauernbund Ertl | Verein |
| d' urltaler Sängerrunde | Verein |
| Elternverein | Verein |
| Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
| FC Mayr Bau Ertl | Verein |
| Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
| Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
| Jägerschaft Ertl | Verein |
| Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
| Katholische Männerbewegung | Verein |
| Kirchenchor Ertl | Verein |
| Landjugend Ertl | Verein |
| LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
| Musikverein Ertl | Verein |
| NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
| Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
| Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
| Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
| Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
| Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
| Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
| Volkspartei Ertl | |
| Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Rechte und Pflichten von Lehrlingen
Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:
Ein Lehrling muss
- sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
- mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
- die Berufsschule besuchen,
- Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
- dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,
- in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
- das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
- unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
- vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
- die Berufsschule besuchen zu können.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 15.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
