Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Allgemeines zu Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug
Hält sich die/der Unterhaltsberechtigte in Österreich und die/der Unterhaltsverpflichtete im Ausland auf, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche durch einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht geltend zu machen. Mit dem Antrag kann sowohl die Geltendmachung als auch die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden.
Zuständig ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterhaltsansprüche können nach diesem Verfahren grundsätzlich gegenüber Unterhaltsverpflichteten in allen EU-Mitgliedstaaten und aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen auch in einigen anderen Staaten (z.B. Vereinigte Staaten von Amerika, Australien) geltend gemacht werden.
Wenn zwei oder mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, gilt für Unterhaltsfragen nicht immer das Recht jenes Staates, in dem der Antrag gestellt wird. Weitere Informationen zur Geltendmachung von Unterhalt in Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten – auch in englischer Sprache – finden sich im Europäischen Justizportal.
Weiterführende Links
Unterhalt in Österreich (→ Europäisches Justizportal)
Rechtsgrundlagen
Auslandsunterhaltsgesetz 2014 (AUG 2014)