Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Begriffe mit S
Selbstberechnungserklärung
Die Selbstberechnungserklärung ersetzt die sonst notwendige Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Einverleibung im Grundbuch notwendig ist, nur dann, wenn eine "Parteienvertreterin"/ein "Parteienvertreter" (Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder Notarin/Notar) den Grundbuchsantrag stellt.
Anfallende Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer, Erbschafts- oder Schenkungssteuer – für Erbfälle oder Schenkungen bis 31. Juli 2008) und Eintragungsgebühren können dementsprechend nur von einer Vertreterin/einem Vertreter der Kaufvertragsparteien (Notarinnen/Notare, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte) selbst berechnet und abgeführt werden.
Mit der Selbstberechnungserklärung kann die Notarin/der Notar bzw. die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt eine sofortige Grundbuchseintragung erwirken, da vom Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung mehr ausgestellt werden muss.
Dies trägt erheblich zur Beschleunigung des gesamten Verfahrens bis zur Einverleibung im Grundbuch bei.