Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Verständigung der Polizei
Allgemein
In Akutsituationen, in denen mit Gewalt gedroht oder Gewalt bereits angewendet wurde, sollte durch eine Verständigung der Polizei sofortige Hilfe angefordert werden.
Neben den Opfern können sich Angehörige, sonstige Beteiligte sowie Zeuginnen/Zeugen (zum Beispiel Nachbarinnen/Nachbarn) an die nächstgelegene Polizeidienststelle (Polizeiinspektion) oder den österreichweit erreichbaren Notruf (133) wenden.
Anzeigepflicht der Gesundheitsberufe bei Verdacht auf gerichtlich strafbare Handlung
Angehörige der Gesundheitsberufe müssen bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten,
- in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
- wenn sie im Rahmen ihrer Berufsausübung den begründeten Verdacht auf eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung erlangen, herbeigeführt durch
- Tod, schwere Körperverletzung oder Vergewaltigung von Personen oder
- Misshandlung, Quälen, Vernachlässigen, sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder von nicht handlungs- oder entscheidungsfähigen oder von wehrlosen Erwachsenen (wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder geistiger Behinderung).
Zur Anzeige Verpflichtete können sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle (→ BMI) (Polizeiinspektion) wenden oder den österreichweit erreichbaren Notruf (133) wählen.
Die Anzeigepflicht betrifft Angehörige folgender Gesundheitsberufe:
- Ärztinnen/Ärzte
- Gesundheits- und Krankenpflegeberufe
- Hebammen
- Kardiotechnischer Dienst
- Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe
- Medizinische Assistenzberufe
- Trainingstherapeutinnen/Trainingstherapeuten
- Operationstechnische Assistenz
- Medizinische Masseurinnen/Masseure
- Heilmasseurinnen/Heilmasseure
- Sanitäterinnen/Sanitäter
- Zahnärztinnen/Zahnärzte
- Zahnärztliche Assistenz
- Musiktherapeutinnen/Musiktherapeuten
- Psychologinnen/Psychologen
- Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten
Ausnahmen von der Anzeigepflicht
- Wenn eine erwachsene Patientin/ein erwachsener Patient (voll handlungs- und entscheidungsfähig) es ausdrücklich wünscht, besteht keine Anzeigepflicht.
- Eine Anzeige muss ebenso nicht erstattet werden, wenn dadurch eine Therapie bzw. Behandlung beeinträchtigt würde, die ein persönliches Vertrauensverhältnis voraussetzt.
- Anders ist es, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht, dann sind diese Ausnahmen nicht zulässig.
In den einzelnen Berufsgesetzen sind diese und weitere Ausnahmen geregelt. Angehörige der Gesundheitsberufe sind demnach ebenso nicht zur Anzeige verpflichtet, wenn
- angestellte Berufsangehörige bereits eine Meldung an ihre Dienstgeberin/ihren Dienstgeber gemacht haben und durch diese/diesen Anzeige erstattet wurde oder
- im Fall von Kindern/Jugendlichen bei Verdacht gegen deren Angehörige eine Mitteilung an die Kinder- und Jugendhilfeträger und gegebenenfalls die Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt erfolgt ist.
Weiterführende Links
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz