Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Begriffe mit B
Beschwerde
Im gerichtlichen Strafverfahren steht gegen Beschlüsse des Gerichts das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung. Dieses Recht steht der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten und anderen Personen zu. Beschuldigte können jedoch nur dann Beschwerde erheben, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden. Andere Personen können nur dann Beschwerde einlegen, wenn ihnen durch den Beschluss unmittelbar Rechte verweigert werden oder Pflichten entstehen oder wenn sie von einem Zwangsmittel (z.B. Exekution) betroffen sind.
Gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden kann in der Regel Beschwerde beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Gegen Erkenntnisse und die meisten Beschlüsse der Verwaltungsgerichte kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden.