Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Verwaltungsgerichte
Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, d.h. für jedes Bundesland besteht ein Landesverwaltungsgericht und für den Bund gibt es zwei Verwaltungsgerichte. Die beiden Verwaltungsgerichte des Bundes sind das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht.
Landesverwaltungsgerichte
Für jedes Bundesland besteht ein Landesverwaltungsgericht. Die Landesverwaltungsgerichte haben eine "Generalklausel" für die sachliche Zuständigkeit: Soweit sich gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, entscheiden die Landesverwaltungsgerichte über Beschwerden, und das auch in Abgabenangelegenheiten. Die Beschwerden können z.B.
- gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit,
- gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit oder
- wegen Verletzung einer Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehörde erhoben werden.
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht ist eines der beiden Verwaltungsgerichte des Bundes. Das Bundesverwaltungsgericht erkennt über Beschwerden in
- den Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes, die unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden,
- den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, die in Vollziehung Bundessache sind, wenn eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte vorgesehen ist,
- Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten des Bundes, wenn eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte vorgesehen ist,
- bestimmten Angelegenheiten soweit dies bundesgesetzlich vorgesehen ist (z.B. Umweltverträglichkeits-prüfung für Vorhaben, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist).
Bundesfinanzgericht
Das Bundesfinanzgericht ist eines der beiden Verwaltungsgerichte des Bundes. Das Bundesfinanzgericht ist zuständig für Angelegenheiten, die unmittelbar von den Abgaben- oder Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden,
- in Abgabenangelegenheiten (mit der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden),
- in Angelegenheiten des Finanzstrafrechts und
- in sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheiten, soweit die genannten Angelegenheiten unmittelbar von den Abgaben- oder Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden.
Weiterführende Links
- Instanzenzug – Landesverwaltungsgerichtsbarkeit
- Instanzenzug – Bundesverwaltungsgericht/Bundesfinanzgericht
- Bundesverwaltungsgericht (→ BVwG)
- Bundesfinanzgericht (→ BFG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz