Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Kinderbetreuungsgeld – Anspruchsvoraussetzungen
- Ein gemeinsamer dauerhafter Haushalt mit dem Kind. Zusätzlich sind unbedingt gleiche Hauptwohnsitzmeldungen von Bezieherin/Bezieher und Kind erforderlich.
- Durchführung und Nachweis der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
(Mutter-Kind-Pässe behalten ihre Gültigkeit und gelten als Eltern-Kind-Pässe weiter.)- Fünf Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
- Fünf Untersuchungen des Kindes nach der Geburt
- Anspruch auf Familienbeihilfe und tatsächlicher Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
- Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil
- Der Zuverdienst darf die jeweilige Zuverdienstgrenze nicht übersteigen
- Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
(Das bedeutet, Sie leben mit Ihrer Familie ständig in Österreich und haben zu Österreich die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen als zu einem anderen Staat.) - Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht zudem für Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger sind. Dies gilt für:- EU- bzw. EWR-Bürgerinnen/EU- bzw. EWR-Bürger sowie Schweizerinnen/Schweizer, die über eine Dokumentation ihres Niederlassungsrechts verfügen (Anmeldebescheinigung)
- Drittstaatsangehörige mit entsprechenden Aufenthaltstiteln nach §§ 8 und 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder § 54 des Asylgesetzes 2005
- Asylberechtigte
- Subsidiär Schutzberechtigte, die unselbstständig oder selbstständig erwerbstätig sind und keine Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung erhalten bzw. darauf keinen Anspruch haben
Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird im Unterschied zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.
Detaillierte Informationen zu folgenden Themen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at:
Rechtsgrundlagen
Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG)
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt