Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
Für die Erteilung einer Lenkberechtigung ist ein Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses zu erbringen.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Mindestdauer
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen: sechs Stunden für alle Klassen, außer Klasse AM, Klasse D und Klasse DE
- Erste-Hilfe-Kurs: 16 Stunden für die Klasse D und Klasse DE
Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule angeboten.
Bei folgenden Institutionen werden beispielsweise Erste-Hilfe-Kurse angeboten:
- Österreichisches Rotes Kreuz (→ ÖRK)
- Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (→ ASB)
- Johanniter-Unfall-Hilfe Österreich (→ die Johanniter)
- Malteser Hospitaldienst Austria (→ die Maltester)
- Rettungs- oder Krankenbeförderungsdienst einer Gebietskörperschaft
Bei der sechsstündigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer.
Hinweis
Es werden Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen auch von Institutionen angeboten, die dazu nicht befugt sind! Dazu zählen etwa die Unfallhilfe Austria (UHA) oder der Verein KIRT.
Es wird daher dringend empfohlen, sich vor dem Besuch einen Kurses einer anderen Anbieterin/eines anderen Anbieters (als jene die oben als befugte Stellen genannt sind) davon zu überzeugen, dass die jeweilige Stelle tatsächlich dazu berechtigt ist. Andernfalls kann der Kurs nicht anerkannt werden und muss neuerlich besucht werden!
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur