Vereine
Verein
Titel | Branche |
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Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Selbstversicherung in der Krankenversicherung
Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (→ SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.
Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.
Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist.
Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz