Vereine
Verein
Titel | Branche |
---|---|
Bauernbund Ertl | Verein |
d' urltaler Sängerrunde | Verein |
Elternverein | Verein |
Familie, Freizeit und Kultur | Verein |
FC Mayr Bau Ertl | Verein |
Freiwillige Feuerwehr Ertl | Verein |
Jagdhornbläsergruppe Ertl | Verein |
Jägerschaft Ertl | Verein |
Kameradschaftsbund Ertl | Verein |
Katholische Männerbewegung | Verein |
Kirchenchor Ertl | Verein |
Landjugend Ertl | Verein |
LIEBE LEBEN - Kunst- & Kulturverein zur Förderung der Gesundheitspflege | Ideell, gemeinnütziger Verein - ZVR-Zahl 1041150347 |
Musikverein Ertl | Verein |
NÖ Senioren Ortsgruppe Ertl | Verein |
Österreichischer Arbeiter- und Angestelltenbund Ortsgruppe Ertl | Verein |
Sozialdemokratische Partei Österreichs - Gemeindeparteileitung Ertl | Verein |
Tourismus- und Wanderverein Ertl | Verein |
Turn und Sportunion / Sektion Stocksport | Verein |
Turn- u. Sportunion Ertl | Verein |
Turn- und Sportunion Ertl / Sektion Tennis | Verein |
Unabhängiger Bauernverband | Land- und Forstwirtschaft |
Volkspartei Ertl | |
Wirtschaftsbund Ertl | Verein |
Helmpflicht
Sturzhelmpflicht besteht für Lenkerinnen/Lenker sowie für die beförderte Person folgender Kraftfahrzeuge (Kfz):
- Moped, Motorrad (mit zwei oder drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad)
- Ein als Kraftwagen genehmigtes Fahrzeug mit drei Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg
- Quad (Ein Kfz mit mindestens vier Rädern mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, das die Charakterzüge eines Kraftrades aufweist, insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente und Sitzbank)
Keine Sturzhelmpflicht besteht
- für Lenkerinnen/Lenker von Fahrzeugen mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau, sofern durch ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (z.B. spezielles Gurtsystem) ausreichend Schutz geboten ist.
Achtung
Beim Radfahren: Kinder bis zum 12. Geburtstag müssen einen Radhelm tragen (Radhelmpflicht). Das Kind muss mit einem Radhelm ausgerüstet sein, wenn es Rad fährt, in einem Fahrradanhänger transportiert wird oder auf einem Fahrrad mitgeführt wird. Verantwortlich dafür, dass das Kind den Helm auch tatsächlich trägt, ist diejenige Person, die ein Kind unter zwölf Jahren beaufsichtigt.
Für Personen ab zwölf Jahren besteht keine Radhelmpflicht.
Rechtsgrundlagen
- § 106 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 68 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Letzte Aktualisierung: 19. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur