Die Gemeinde Ertl als Betreiberin einer öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlage informiert hiermit alle Abnehmer von Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz gemäß § 6 Trinkwasserverordnung (TWV), BGBl. II Nr. 304/2001 i.d.g.F. über die Qualität des Trinkwassers.