Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Heirat von Jugendlichen
Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
- Blutsverwandschaft (zwischen Verwandten in gerader Linie und Verwandten bis einschließlich zum vierten Grad der Seitenlinie wie z.B. Cousinen/Cousins),
- Adoptiverhältnis oder
- Doppelehe.
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Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
