Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Abschluss eines Werkvertrags (Personenbetreuungsvertrag)
General information
Die selbstständige Personenbetreuerin/der selbstständige Personenbetreuer muss einen Werkvertrag (Personenbetreuungsvertrag) mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber abschließen. Das kann sein:
- die betreuungsbedürftige Person selbst
- die Erwachsenenvertretung im Namen der vertretenen Person
- Dritte (z.B. Angehörige)
Further information
Onlineratgeber: Personenbetreuung
Link to form
Last update: 21.04.2024
Responsible for the content: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus