Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Allgemeines zur Suchtprävention

Die Suchtprävention ist ein Teil der allgemeinen Gesundheitsförderung; sie richtet sich nicht mehr ausschließlich auf die Entstehung oder Verschlechterung einer Abhängigkeitserkrankung.

Das vorrangige Ziel der professionalisierten Suchtprävention ist die Stärkung und Förderung der allgemeinen Lebenskompetenzen wie etwa der psychischen und sozialen Fähigkeiten (z.B. Stabilität, Selbstständigkeit, Problem- und Konfliktbewältigungsstrategien) und die Schaffung einer gesundheitsförderlichen Umwelt.

Suchtpräventive Maßnahmen sollen keine einmaligen Aktionen sein, sondern langfristig und kontinuierlich geplant und eingesetzt werden. Die Präventionsprogramme beginnen bereits im Kindergarten- und Volksschulalter und setzen sich dann zielgruppenspezifisch fort.

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz