Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

Aktuelle Informationen zu nicht ehelichen Lebensgemeinschaften, gemeinsamem Wohnungseigentum, gemeinsamen Kindern, Erbrecht des Lebensgefährten, Mitversicherung in der Krankenversicherung etc.

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion